Städtebaulicher Denkmalschutz und 
städtebauliche Entwicklung 

Nach den Vorgaben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Ver-braucherschutz muss dem städtebaulichen Denkmalschutz ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. 

Der Handlungsbedarf der Schlossplatzgestaltung lehnt sich nach diesen Vorgaben eng an die Leipzig-
Charta von 2007 an. Mit der Leipzig-Charta sollen die Grundlagen für eine neue Stadtpolitik geschaffen werden.

In Anwendung auf die Entwicklung des Schlossplatzes ist aus dieser Charta besonders zu beachten:

  • Die Städte müssen sich mehr um die Qualität des öffentlichen Raumes, der Straßen und Plätze kümmern.

  • Die inzwischen erkennbare Renaissance der Stadtkerne muss durch abgestimmte öffentliche/private Projekte verstärkt werden.

  • Die Stadt muss schön sein. Gerade unter dem Aspekt des zunehmenden Standortwettbewerbs zwischen Städten werden baukulturelle Aspekte der Stadtentwicklung immer wichtiger. Baukultur ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. 

Im Positionspapier vom 28.8.2017 mahnt die Expertengruppe zum Städtebaulichen Denkmalschutz von Bund, Länder und Gemeinden an, dass man den Fokus auf historisch geprägte Altstädte nicht verlieren darf. Die Stadt ist eine Ressource für die Entwicklung aus dem vorhandenen Fundus. 

Die „historische Geburtstätte“ Hanaus am Schlossplatz ist deshalb ausschließlich dem Städtebaulichen Denkmalschutz vorbehalten.

Bausubstanz in der integierten Stadtentwicklung
Bausubstanz in der integierten Stadtentwicklung

Zivilgesellschaftliches Engagement für Baukultur

 

 

Die Bundesstiftung Baukultur veröffentlicht regelmäßig Positionspapiere in Kooperation mit anderen Organisationen und Verbänden. So werden Themen des Planens und Bauens gezielt an Verantwortliche in Politik und Gesellschaft gerichtet und im öffentlichen Diskurs verankert.


Zivilgesellschaftliches Engagement für Baukultur und gebaute Heimat


Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) - Resolution vom 7.11.2020 


Klicken Sie hier zur Resolution

 Denkmalschutz in der Altstadt 
Eine Abstimmung mit Denkmalschutzaspekten ist bei Bauvorhaben in der Altstadt notwendig. Denn das Landesamt für Denkmalpflege hat die Hanauer Altstadt als Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen unter Schutz gestellt. Die Altstadt soll als Gesamtanlage erhalten bleiben. Sie kann aber aufgewertet werden.


Denkmalschutz in der Altstadt:   http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/106713

Nach § 18 Abs. 4 Hessisches Denkmalschutzgesetz sind die Wiedererrichtung der Häuserzeile Erbsengasse/ Fronhofgasse und die Veränderungen in der Graf-Philipp-Ludwig-Straße (früher Schlossgasse) zu genehmigen. Die Genehmigung wird erteilt, wenn das öffentliche Interesse an der beabsichtigten Maßnahme gegenüber eventuell entgegenstehenden Gründen des Denkmalschutzes überwiegt.

Der Genehmigung kann nichts entgegenstehen, denn die Errichtung erfolgt in gleicher regionaltypischer Weise wie das Eckgebäude am Altstädter Markt. Dieses hat das Landesamt für Denkmalpflege bereits 
wegen seiner Vor- und Rücksprünge, Giebelständigkeit, Erker und Schlagläden als Neubau mit traditioneller Interpretation für die Altstadtbebauung gewürdigt. Der Neubau am Altstädter Markt wurde in den 1950er Jahren gemäß den heute noch geltenden Bauvorschriften errichtet. Er ist die Vorlage für die Wieder-errichtung der Häuserzeile Erbsengasse/Fronhofgasse.
  
Häuserzeile Fronhofgasse/ Erbsengasse (eine kleinere Variante) - morgen     
Altstädter Markt heute

städtebauliche Entwicklung

copyright Medienzentrum Hanau - Bildarchiv

Seit dem Wiederaufbau in den 1950er Jahren bis zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Juni 2018 war das Gebiet entlang der altstädtischen Platzachse als reines Wohngebiet ausgewiesen. Mit der Ausweisung als „Urbanes Gebiet“ kann die Bebauung und die Nutzung der Platzachse neu entwickelt werden.

Möglich sind die Wohnungs- und Gewerbenutzung, der Einzelhandel, die Gastronomie und andere Nutzungen. Es gibt keine Bindung an bestimmte Anteile dieser verschiedenen Nutzungsarten.

Mit der Aufhebung der Nutzung als reines Wohn-gebiet verlieren auch die bestehenden monotonen, gesichtslosen und abgewohnten Wohnblöcke ihre Funktion und damit ihre Berechtigung.

Mit der Veränderung der Platzachsenbebauung soll auf die heutigen und sich zukünftig weiter aus- 
differenzierenden Zielgruppen und Lebensstile zur Stärkung und Erweiterung eines modernen und vielfältigen Wohnungsangebots in der Altstadt eingegangen werden.

Die Ausweisung der Platzachse als Urbanes Gebiet soll dabei auch der Identitätsförderung Hanaus durch Erhalt und Stärkung der historischen und kulturellen Strukturen dienen. Es sollen attraktive öffentliche Räume zur Identifikation und diversifi- zierten Nutzung einem breiten Zielgruppen-spektrum als „Visitenkarte“ der Stadt dienen. 

Eine attraktive Altstadt kann sich nur durch ein entsprechendes regionaltypisches altstädtisches Stadtbild entwickeln, das sich an der Bebauung vor der Zerstörung 1945 orientiert und gleichzeitig auch zum Ziel hat. Dies ist Hanauer Altstadtidentität.

Geringe städtebauliche Veränderungen von 1950 bis 2018 als Chance

Der weitgehende städtebauliche Stillstand in den Jahren seit dem Wiederaufbau hat die Altstadt vor Verschlimmbesserungen in den 1970er Jahren bewahrt. Heute wären diese Bauten vermutlich nicht so leicht zu beseitigen. So besteht die Chance mit den in den 1950er Jahren errichteten Blockbauten zu brechen. Ihr Lebensende ist erreicht. 
  
Die neuen Gebäude in der Altstadt können so an die alten Originale anknüpfen.


Städtebauliches Beieinander von Alt- und Neustadt

Beim Wiederaufbau Hanaus hat man das Konzept der Trennung von Alt- und Neustadt verfolgt: Die Neustadt ist als Geschäfts- und Verwaltungs- zentrum entwickelt worden. Der Kern der Altstadt wurde im Flächennutzungsplan als reines Wohn- gebiet ausgewiesen.
 
Seit 2018 ist die Platzachse mit ihrer Bebauung als Urbanes Gebiet kein reines Wohngebiet mehr. Das Nebeneinander von Alt- und Neustadt kann sich städtebaulich zu einem Beieinander oder sogar Miteinander entwickeln. Eine gute Voraussetzung dazu ist die Anordnung des Kulturforums. Es ist am nördlichsten Bereich der Neustadt und gleichzeitig am Eingang zur Altstadt angesiedelt.

Die städtebauliche Entwicklung der Altstadtachse mit sichtbarerem historischem Stadtraum als kulturellem Kontrast zu den monofunktionalen Einkaufsstraßen ist ein wesentliches Ziel.
Mehr Tiefe und Gewicht in der städtebaulichen Entwicklung

Mit der Neuen Hanauer Altstadtachse wird der Faden aufgenommen, der mit der kulissenhaften Aufarbeitung der Westzeile des Altstädter Marktes begann. Die Neue Hanauer Altstadtachse wird dagegen ein städtebauliches Projekt mit mehr Tiefe und Gewicht sein.

Die Grundstücke entlang der Altstadtachse wurden auf dem Grund und Boden der Stadt Hanau durch die stadteigene Baugesellschaft bebaut. Der öffent- liche Straßenraum ist ebenfalls städtisches Eigen-tum. Es gibt nur wenige Privatgrundstücke, die in die städtebauliche Entwicklung einbezogen werden müssen. Das sind gute Voraussetzungen für ein Konzept aus einem Guss.

Ein vielfältiges Angebot in den öffentlichen Gassen, Straßen- und Platzräumen kann so vom Freiheitsplatz ausgehend bis in den Fronhof hinein entlang der Altstadtachse geschaffen werden.

Die Neue Altstadt kann sich so strukturell dem Vorbild alter Städte annähern, indem das Urbane Gebiet in diesem Sinne kleinteilig entwickelt wird.

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